
Eine der ersten globalen Initiativen zur Analyse der Veränderungen auf dem künstlerischen Arbeitsmarkt war die Benchmark-Empfehlung über den Status von Künstlern aus dem Jahr 1980, die bei der UNESCO-Generalkonferenz in Belgrad von Ländern in aller Welt unterzeichnet wurde. Die Empfehlung beinhaltete eine „übergreifende Definition des Künstlers und nannte die Bedingungen, unter denen Künstler als Kunstschaffende existieren können“.
Seit damals haben sehr wenige Länder diese Vorschläge in die nationale, regionale oder lokale Gesetzgebung aufgenommen. Das kann teilweise auf die fehlenden operativen Definitionen mit einem direkten Bezug auf die unterschiedlichen nationalen kulturpolitischen, gesellschaftlichen und steuerrechtlichen Rahmenwerke zurückzuführen sein. Es kann auch eine Folge der tiefgreifenden Veränderungen in der Arbeitspraxis von Künstlern sein, die teilweise durch neue Kommunikationstechnologien und die Entwicklung der „Kulturindustrien“ oder „Kreativindustrien“ bedingt sind, die sich im Wesentlichen außerhalb des Einflusses des Staates bewegen (siehe „Im Fokus: Themen“).
Die in dieser Sammlung vorgestellten Ressourcen beschreiben, diskutieren und überwachen den rechtlichen Rahmen, der den beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Status von Künstlern in Europa beeinflusst. Einige der Studien schlagen Reformen vor, die im Rahmen der Harmonisierungsbestrebungen der EU eingeführt werden könnten. Andere wiederum fordern die Politiker auf, den Aspekt der Mobilität der Künstler zu berücksichtigen, die im „Europäischen Kulturraum“ erheblich zugenommen hat.
Ein weiteres Themengebiet ist der Bereich des geistigen Eigentums und des Urheberrechtes. In dieser Sammlung von Ressourcen werden drei unterschiedliche Standpunkte vertreten:
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